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   VGH Bayern, 20.01.2006 - 11 CS 05.1584   

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https://dejure.org/2006,32154
VGH Bayern, 20.01.2006 - 11 CS 05.1584 (https://dejure.org/2006,32154)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.01.2006 - 11 CS 05.1584 (https://dejure.org/2006,32154)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Januar 2006 - 11 CS 05.1584 (https://dejure.org/2006,32154)
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Wird zitiert von ... (76)

  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 11 CS 06.1475

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Gelegentlichkeit" des Cannabiskonsums - etwa

    Der beschließende Senat sieht Zwangsmittelandrohungen dann als erledigt (und sich hierauf beziehende Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO demgemäß als unzulässig) an, wenn feststeht, dass der Adressat der Androhung die ihm auferlegte Verpflichtung innerhalb der ihm nach Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwZVG gesetzten Frist erfüllt hat und nichts dafür spricht, dass die Behörde das angedrohte Zwangsmittel gleichwohl anwenden will (vgl. grundlegend BayVGH vom 20.1.2006 Az. 11 CS 05.1584).
  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das Trennungsgebot;

    Sofern die handelnde Behörde nicht zu erkennen gibt, dass sie das angedrohte Zwangsgeld gleichwohl beitreiben will, oder sie aus der Androhung sonst Rechtsfolgen zum Nachteil des Betroffenen herleitet, besitzt dieser ab dem Zeitpunkt der eingetretenen Erledigung kein Rechtsschutzbedürfnis für einen sich auf die Zwangsgeldandrohung beziehenden Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO mehr (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats seit der Entscheidung vom 20.1.2006 Az. 11 CS 05.1584).
  • VGH Bayern, 22.01.2008 - 11 CS 07.2766

    Wiedereinsetzung; Anforderung eines fachärztlichen Gutachtens; Verdachtsmomente

    Der beschließende Senat sieht Zwangsmittelandrohungen dann als erledigt (und sich hierauf beziehende Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO demgemäß als unzulässig) an, wenn feststeht, dass der Adressat die ihm auferlegte Verpflichtung innerhalb der ihm nach Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwZVG gesetzten Frist erfüllt hat und nichts dafür spricht, dass die Behörde das angedrohte Zwangsmittel gleichwohl anwenden will (vgl. grundlegend BayVGH vom 20.1.2006 11 CS 05.1584).
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